Allgemeine Geschäftsbedingungen der Face AG für Kommunikationsdesign

 

1 Gültigkeit

1.1 Die nachfolgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen der Face AG für Kommunikationsdesign, in der Folge „Face“ genannt und dem Auftraggeber in der Folge „Kunde“ genannt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Mit der Erteilung eines Auftrags anerkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen.

1.2 Abweichende Vertragsbedingungen gelten nur, wenn sie von Face ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde, begründen weder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die unter deren Übernahme abgeschlossenen Geschäfte einen Dienstleistungsvertrag oder ein sonstiges Dauerschuldverhältnis. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den spezifischen Vertragsbedingungen gehen letztere vor.

1.3 Face ist jederzeit befugt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Diese AGB werden in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website www.faceag.com publiziert. Wenn ein Kunde Dienstleistungen bestellt, anerkennt er die AGB und akzeptiert die für die Dienstleistung vereinbarten Vertragsbedingungen in der zu diesem Zeitpunkt gültigen Form.

2 Vertragsabschluss/Beginn/Dauer/Kündigung

2.1 Eine Offerte behält ihre Gültigkeit während 30 Tagen ab Offert Datum, sofern auf der Offerte keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist.

2.2 Face unterbreitet dem Kunden eine schriftliche Offerte. Für das Zustandekommen des Auftrages sind die Offerte oder die Auftragsbestätigung zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung der Offerte oder der Auftragsbestätigung anerkennt der Kunde auch die AGB der Face.

2.3 Aufträge, z.B. per Mail, sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. Eine Erklärung des Kunden gilt nur dann als Annahme, wenn sie mit der Face Offerte uneingeschränkt übereinstimmt.

2.4 Erteilt der Kunde Face mündlich einen Auftrag, kommt der Vertrag mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. In diesem Fall hat der Kunde ein Widerrufsrecht von 5 Werktagen bei Abweichungen von der Offerte und/oder Missverständnissen.

2.5 Bei Produktionskosten und weiteren Drittleistungen handelt es sich um Richtwerte, die lediglich für die offerierte Dauer und die spezifizierte Leistung ihre Gültigkeit behalten. Durch Abweichungen von Mengen, Terminen und Spezifikationen muss auch mit Abweichungen bei den Preisen gerechnet werden.

2.6 Stillschweigen von Face auf ein Gegenangebot des Kunden gilt unter keinen Umständen als Annahmeerklärung.

2.7 Wird ein Auftrag durch den Kunden verschoben, werden sämtliche, termingebundenen Leistungen (z.B. reserviertes Personal, gebuchte Flächen, etc.) und entstehende Zusatzaufwände fällig und in Rechnung gestellt. Face ist bestrebt, diese Aufwände so gering wie möglich zu halten.

2.8 Wird ein Auftrag durch den Kunden storniert, sind sämtliche, auftragsbezogenen Drittleistungen durch diesen geschuldet. Die Vorleistungen von Face werden wie folgt in Rechnung gestellt:
25% bei Annullierung mehr als 60 Arbeitstage vor Kampagnenstart
50% bei Annullierung zwischen 60 und 41 Arbeitstage vor Kampagnenstart
75% bei Annullierung zwischen 40 und 21 Arbeitstage vor Kampagnenstart
100% bei Annullierung weniger als 21 Arbeitstage vor Kampagnenstart

2.9 Für Rahmenverträge und fortlaufende Dienstleistungsverträge bestimmen sich die Mindestvertragsdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin nach dem jeweiligen, abgeschlossenen Vertrag. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf des Vertrages oder auf einen nicht vereinbarten Termin, sind sämtliche, in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten nach Vorlage von Kostennachweisen wie Zeitaufzeichnungen, Quittungen und weiterer Unterlagen, die den Aufwand dokumentieren, zu ersetzen.

2.10 Löst Face einen Vertrag auf oder storniert einen Auftrag, weil der Kunde rechts- oder vertragswidrig gehandelt oder die erbrachten Dienstleistungen anderweitig missbraucht hat, kann Face nicht haftbar gemacht werden. Der Kunde schuldet Face in einem solchen Fall sämtliche, in diesem Zusammenhang entstandene Kosten.

3 Leistungserbringung, Liefertermine und Versand

3.1 Werden in der Bestätigung Termine angegeben, so gelten diese unter Vorbehalt des rechtzeitigen Warenund Informationseinganges. Im Falle eines Verzugs steht dem Kunden weder das Recht zu auf die nachträgliche Leistung zu verzichten noch von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

3.2 Ist der Verzug durch die Face verschuldet, beabsichtigt die Face aus Kulanz eine Gutschrift in Abzug zu bringen. Gegenüber der Face kann kein Anspruch geltend gemacht werden im Zusammenhang mit erbrachten und nicht erbrachten Leistungen bedingt durch höhere Gewalt.

3.3 Für Express- und Direktlieferungen sowie Lieferungen und Leistungen ausserhalb des vereinbarten Timings werden Zuschläge auf Produktionen und Drittleistungen, sowie erhöhte Kosten-/Stundensätze von Seiten Face verrechnet.

4 Rechnungsstellung und Zahlung

4.1 Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Die Rechnung gilt als richtig, sofern sie nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum in schriftlicher Form bemängelt wird.

4.2 Zu sämtlichen Preisen wird zusätzlich die Mehrwertsteuer zu dem jeweils gültigen Satz in Rechnung gestellt.

4.3 Die von Face gestellten Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto, ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

4.4 Hält der Kunde den Zahlungstermin nicht ein, fällt er ohne zusätzliche Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist Face berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5%/p.A. zu verlangen. Die Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen.

4.5 In der Offerte und der Auftragsbestätigung nicht vorgesehene Zusatzleistungen werden nach Aufwand mittels Stundenaufzeichnungen belegt. Sonstige Auslagen werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5 Elektronische Kommunikation

5.1 Während der Vertragsdauer kann auf elektronischem Weg miteinander kommuniziert werden. Sowohl Face wie auch der Kunde sind für ihre elektronische Kommunikation selber verantwortlich. Face und der Kunde treffen angemessene, dem aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation. Face wie auch der Kunde sind sich jedoch bewusst, dass die elektronische Datenübermittlung nicht in jedem Fall sicher, viren- oder fehlerfrei, zeitgerecht, vollständig, korrekt oder vertraulich ist. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Face keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation entstehen.

6 Geheimhaltung

6.1 Face verpflichtet sich, Daten und Informationen des Kunden, die Face im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln.

6.2 Face hält sich beim Umgang mit Kundendaten an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzgesetz. Face erhebt, speichert und bearbeitet nur Informationen, die für die Erringung der Dienstleistung benötigt werden.

6.3 Die erbrachten Dienstleistungen werden dokumentiert und in der Regel in Form von Bildern festgehalten. Die Dokumentation kann zu Informationszwecken verwendet werden, soweit es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt. Durch die Verwendung von ausschließlich öffentlich zugänglichen Informationen ist der Grundsatz der Geheimhaltung gewahrt.

7 Gewährleistung, Haftung

7.1 Face erbringt Dienstleistungen oder erzeugt immaterielle Güter. Der Kunde hat unverzüglich nach der Leistungserbringung die Lieferungen und Leistungen zu prüfen. Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind Face sofort, spätestens aber innert 8 Tagen nach Empfang schriftlich und detailliert mit Fotos zu melden. Bei verspäteter Meldung gelten die Lieferungen als genehmigt und es entfällt jede Gewährleistung.

7.2 Die von Face gemachten Angaben zu Lieferungen und Leistungen stellen nur dann zugesicherte Eigenschaften dar, wenn Face diese schriftlich und ausdrücklich als solche bezeichnet.

7.3 Alle weitergehenden Gewährleistungsansprüche des Kunden sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Unabhängig von ihrem Rechtsgrund werden jegliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht durch die erbrachten Dienstleistungen von Face selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangene Gewinne, Verluste von Aufträgen, Betriebsunterbrüche sowie andere direkte-, indirekte-, mittelbare- oder Folgeschäden soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.4 Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden Dritte verletzt oder Sachen Dritter beschädigt oder Dritte anderweitig geschädigt und Face wird dafür haftbar gemacht, steht Face ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu.

8 Pflichten und Verantwortung des Kunden

8.1 Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zu wahrheitsgemässen Angaben gegenüber Face.

8.2 Die für den Kunden unterzeichnenden Personen bestätigten, dass sie den Kunden rechtsgültig vertreten dürfen. Mündliche Vereinbarungen oder Ergänzungen haben keine Gültigkeit.

8.3 Die Versicherung des uns zur Verfügung gestellten Werbe- und Merchandisingmaterials ist zu jeder Zeit Sache des Kunden.

9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Das entstandene Rechtsverhältnis untersteht materiellem, schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenhandel.

9.2 Allfällige Differenzen werden, wenn immer möglich, einvernehmlich geregelt. Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, entscheiden die ordentlichen Gerichte.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8500 Frauenfeld. Face ist jedoch berechtigt, Kunden auch vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Frauenfeld, Januar 2022

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